Eheschließung
Soll eine deutsch-ausländische Ehe geschlossen werden, so ist neben dem deutschen Recht auch das nationale Recht des nichtdeutschen Partners/der nichtdeutschen Partnerin zu berücksichtigen. Nur dann ist die Eheschließung auch in dessen/deren Heimatland gültig .
Aufenthalt
Ausländer:innen sind Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Diese sind keine homogene Gruppe. Sie haben keinen einheitlichen, für alle gleichermaßen geltenden Rechtsstatus.
Bürger:innen der EU / Drittstaater:innen
Familiennachzug
Zwischen dem gesetzlich verankerten Recht auf Schutz der Familie und der politisch gewollten Begrenzung von Zuwanderung erwartet binationale Paare oft ein ermüdender bürokratischer Hürdenlauf.
Familiennachzug / Ehegattennachzug
Krisen- und Trennungssituationen
Wer überlegt oder sich entscheidet, sich zu trennen, muss neben allen persönlichen Überlegungen eine ganze Reihe von formalen Fragen klären.