Drittstaater/innen

Die Rechtsgrundlage der in Deutschland lebenden Ausländer/-innen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen, richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz (Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes).

Es ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um Student/-innen, Arbeitnehmer/-innen und/oder deren Familienangehörige handelt oder um Künstler/-innen, Expert/-innen, Tourist/-innen mit oder ohne Visumspflicht.

Auch die Einreise und das Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatt/-innen Deutscher richten sich nach diesem Gesetz.