Trennung und Scheidung - 17

Der Zugewinnausgleich

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand. Haben die Ehepartner in einem Ehevertrag keinen anderen Güterstand vereinbart und ergibt sich dieser auch nicht durch die Anwendung fremden Rechts, dann gilt die Zugewinngemeinschaft.

Bei der Scheidung wird der Zugewinn, der Vermögenszuwachs ermittelt, der während der Ehe von beiden Ehepartnern erworben wurde. Hierfür wird das Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten gegenübergestellt und derjenige, der während der Ehe mehr hinzugewonnen hat, gibt die Hälfte des Überschusses an den anderen ab.

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