Grundgesetz Art. 6 Absatz (1): Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Haben Sie sich in eine Person aus dem Nicht-EU-Land verliebt und möchten heiraten? Dann kann es geschehen, dass Sie unter Scheinehe-Verdacht geraten. Um „sicherzustellen“, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt, könnten Sie u.a. auch gefragt werden, wo Ihr*e Partner*in seine*ihre Zahnbürste aufbewahrt oder welche Farbe diese hat.

Was hat Ihre Zahnbürste mit Ihren Grundrechten zu tun?