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10.06.2024

Wieder keine Steuergutschrift für Alleinerziehende: Protestmailaktion


Das Kabinett hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, wieder nicht reingekommen ist die im Koalitionsver-trag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) ruft deshalb Alleiner-ziehende auf, eine Protestmail an den federführenden Finanzminister Christian Lindner zu schicken.
„Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Fi-nanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umset-zung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Diese darf nicht einfach unter den Tisch fallen!“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwi-schen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen.“
„Wir rufen Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den Bundesfinanz-minister zu schicken, um Druck zu machen das Versprechen einer Steuergutschrift zu halten! Dafür haben wir eine Mustermail auf unserer Website vorbereitet“, so Jaspers. „Im Vergleich zu Ehepaaren mit Split-tingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deut-lich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleiner-ziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Al-leinerziehenden eine spürbare Wirkung hat.“
Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu ver-steuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergut-schrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Ver-schlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.
MITMACHEN: Die Protestmail-Aktion