Aktuelles

5.02.2019

Wer von Integrationsfähigkeit spricht, denkt hoffentlich nicht an Unfähigkeit

Das Bundeskabinett hat am 30.1.2019 die Berufung der Fachkommission „Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit“ beschlossen.


„Wir sind uns nicht ganz darüber im Klaren, was hinter der Begrifflichkeit Integrationsfähigkeit stehen könnte, gehen aber mal optimistisch davon aus, dass hier die strukturellen Rahmenbedingungen für Integration gemeint sind und nicht Integrationskonzepte aus der Mottenkiste,“ meint Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes zur Berufung der Fachkommission.

In optimistischer Lesart rücke Deutschland als Einwanderungsgesellschaft und Integration als ein gesamtgesellschaftliches Projekt in den Fokus und solch ein Vorhaben begrüße der Verband sehr. Denn die Integrationsfähigkeit, verstanden als Können, seitens des Staates und der Gesellschaft wies und weise noch immer strukturelle Defizite auf. „Integration ist keine individuelle Fähigkeit, die Einwander*innen „können“ müssen,“ so Stöcker-Zafari.

Angesichts des Jubiläums des Grundgesetzes in diesem Jahr und der großen Bedeutung von Art. 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sei auch besonders der Verweis auf die Wertevermittlung zu begrüßen. Die zunehmende Infragestellung der Gültigkeit von Grundrechten für alle Menschen mache dies umso bedeutsamer. „Wir unterstützen diese Wertevermittlung, um die Gesellschaft als Ganzes, ihre Fähigkeit zu einem demokratischen Miteinander zu bestärken.“

Seit Jahrzehnten trügen die zahlreichen binationalen Mitglieder des Verbandes mit ihrem Integrationskönnen dazu bei, die Gesellschaft offener, liberaler und zukunftsfähiger zu gestalten. Diese Familien und ihre Kinder sind Expert*innen im Umgang mit den Herausforderungen einer Einwanderungsgesellschaft.