Aktuelles

20.08.2020

Voranhörung Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Der Kabinettausschuss hat zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen um Stellungnahmen gebeten. In der heutigen Voranhörung haben die Organisationen die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Anregungen aus den Stellungnahmen in Berlin vorzubringen.


Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat wie viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen eine Stellungnahme mit Vorschlägen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus abgegeben. In unserem Verband kommen binationale Paare und Familien und ebenso eingewanderte Familien zusammen. Insbesondere bei den Binationalen liegen unterschiedliche persönliche Erfahrungen von Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Familie vor. Ein Teil erlebt sehr direkt aufgrund seiner Herkunft oder äußerlicher Merkmale rassistische Diskriminierung, der andere Teil indirekt aufgrund der Partner*innenwahl oder durch das gemeinsame alltägliche Leben. Diese Situation birgt immer wieder schwierige Momente im Zusammenleben. Daher ist unserem Verband wichtig, dass bei allen zu ergreifenden Maßnahmen der Alltagsrassismus im Blick ist.
Weiterhin erleben wir die geschlossenen Systeme insbesondere im (Aus)Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt. Beide Bereiche beeinflussen das familiäre Leben existentiell. Die strukturellen und institutionellen Barrieren sind bei der Bekämpfung von Rassismus aufzudecken, sichtbar zu machen und zu beheben.
Voraussetzung für diesen Weg ist die volle Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland, die Akzeptanz der Vielfalt als gesellschaftliche Bereicherung und Fortentwicklung. Unabdingbar muss sich diese Vielfalt in allen repräsentativen Bereichen des Landes wiederfinden; d.h. eine konsequente Öffnung der Verwaltung, der Regeldienste, der Aus- und Fortbildungsstätten. Wir benötigen eine Offensive für gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation aller Menschen. Die Menschen müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen anzutreffen sein, d.h. auch in Gremien, Runden Tischen u.ä.; über eine entsprechende BIPoC Quote sollte nachgedacht werden ebenso über gesetzliche Regelungen, um diesen Weg zu befördern. Allein eine auf Freiwilligkeit gesetzte Entwicklung wird es nicht geben, dies lehrt uns die Vergangenheit. Die Bundesregierung ist aus unserer Sicht mehr denn je gefordert, Bewegungen in der Zivilgesellschaft für die Grund- und Menschenrechte zu stärken und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Dazu gehören Diskriminierung von BIPoC, Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus und Feindlichkeit gegenüber Frauen und LGBTIQ* ebenso wie das Asylsystem, das auf Abschottung und Ausgrenzung zielt und damit auch dem Hass auf Geflüchtete Vorschub leistet. Entsprechend ist das Zuwanderungsgesetz zu einem Einwanderungsgesetz zu gestalten, dass nicht allein den ordnungs- und sicherheitspolitischen Vorstellungen und Vorgaben folgt. Insbesondere familiäre Belange dürfen diesen nicht untergeordnet werden.Die vollständige Stellungnahme.