Von Krise und „Normalfall“ Binationale Paare und Familien in Zeiten von Corona
Im März schloss Deutschland die Grenzen. Seitdem herrscht für Menschen, deren Partner oder Familienangehörige nicht in Deutschland leben, Ausnahmezustand. Ein Überblick über die Krise und ihren „Normalfall“ gibt Regina Pradei n einem Artikel für MIGAZIN.
Regina Prade steht vor dem Abschluss ihres Masters in Internationale Migration und interkulturelle Beziehungen an der Uni Osnabrück. Für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften beschäftigt sie sich mit den Ungleichheiten deutscher Visa-Politik und leitet eine Austauschgruppe für durch Grenzen Getrennte.
Die Einreisebeschränkungen betreffen auch binationale Paare, die sich sonst problemlos regelmäßig sehen können, weil sie die „richtigen“ Pässe haben. Auch für sie wurden gegenseitige Besuche oder ein Zusammenziehen plötzlich unmöglich. Unter den Umständen der Pandemie auf unabsehbare Zeit von den engsten Bezugspersonen getrennt zu sein, führt bei vielen Betroffenen zu Einsamkeit, Angst und Depression. Gemeinsame Pläne und Träume werden durcheinandergewirbelt, hart erkämpfte Visa verfallen, Heiratstermine platzen und Kinder kommen zur Welt, ohne dass beide Elternteile dabei sein können.
Erst am 2. Juli hob die Bundesrepublik die Einreisebeschränkungen für Familienmitglieder auch aus Drittstaaten auf. Diese Regelung greift aber längst nicht für alle Familien und Paare. Zum einen gilt die Grenzöffnung nur für Mitglieder der Kernfamilie,1 was unverheiratete Paare und alle anderen Familienkonstellationen ausschließt. Zum anderen müssen Familienmitglieder aus nicht privilegierten Drittstaaten über ein gültiges Visum verfügen.
Die Chancen auf ein Visum hängen grundsätzlich davon ab, in welchem Land der Antrag gestellt wird. Wer ein Visum zum Familiennachzug nach Deutschland möchte wartet zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren. Kurzzeitige Besuchsvisa nach Europa werden diesen Antragsteller:innen in aller Regel verwehrt.2 Erklären lässt sich dies nur durch den ständigen Konflikt zwischen einer Migrationspolitik der selektiven Einwanderungskontrolle und dem Recht auf Familie, Grundgesetz, Artikel 6. Ordnungspolitik und „Gefahrenabwehr“ sticht Familienpolitik.
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