Aktuelles

7.07.2025

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems


Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. bedankt sich für die Gelegenheit, sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines GEAS-Anpassungsgesetzes zu äußern. Im Juni 2024 wurde die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Sie wurde von zahlreichen Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen als Einschränkung von Menschenrechten zugunsten eines verschärften europäischen Asylrechts kritisiert. Entsprechend viel Umsicht sollte bei der nationalen Umsetzung walten. Als Familienverband betrachten wir den Entwurf insbesondere hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Kinder und Familien. Aus Zeit- und Ressourcengründen konzentrieren wir uns im Folgenden auf die Kommentierung von §70a Art. 2 Abs. 3 AsylG-E und verweisen zugleich auf die vielen erhellenden Stellungnahmen, die bereits zum Referentenentwurf mit Stand vom 11.Oktober 2024 vorliegen und nichts an Bedeutung verloren haben. Insbesondere die Regelungen zum Familienasyl bitten wir im Hinblick auf daraus resultierende mögliche Statusungleichheiten für Familienmitglieder kritisch zu überprüfen.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um zur Inhaftnahme von Minderjährigen und ihren Familien Stellung zu nehmen. Die frühere Bundesregierung hat sich im Reformprozess aus humanitären Gründen, wenn auch erfolglos, dafür eingesetzt, Familien mit Kindern von den geplanten Grenzverfahren auszunehmen. Haftähnliche Bedingungen für Minderjährige sollten mit dieser Initiative verhindert werden. Folgten wir dem Referentenentwurf, bliebe die nationale Gesetzgebung unnötigerweise hinter den damals formulierten Ansprüchen und damit auch den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zurück.

STELLUNGNAHME REFERENTENENTWURF ANPASSSUNG AN GEAS