Aktuelles

2.11.2022

Stellungnahme zum Demokratiefördergestz

Das Gesetz ist mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen formuliert und steht im Ermessen der zuständigen Behörde, was dem Gesetzgeber und Rechtsanwender viel Gestaltungsspielraum überlässt, aber wenig Einfluss für die Zivilgesellschaft. Viele wichtige Konkretisierungen werden in den Förderrichtlinien geregelt. Eine partizipative, längerfristige und kontinuierliche Beteiligung der Zivilgesellschaft sollte hier zwingend sein und im Gesetzeswortlaut sowie Förderrichtlinien sich wiederfinden.


STELLUNGNAHME DFördG