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21.05.2024

Stellungnahme Verband Referentenentwurf Vaterschaftsanerkennung

Der Verband siehtkeine Notwendigkeit für ein Gesetz


Der derzeitige ausschließlich mit negativen Konnotationen geführte Migrationsdiskurs scheint bei dem vorliegenden Referentenentwurf Pate gestanden zu haben. Der populistisch anmutende und ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellende Referentenentwurf ist diskriminierend und zudem unnötig. Familienrechtliche Angelegenheiten werden hier unter vorgeblichen ordnungs- und sicherheitspolitischen Fragestellungen abgehandelt. Diese wiederum widersprechen dem Schutz der Familie und schwächen die Rechte der Kinder, denen der Verlust eines vollwertigen Elternteils sowie der Staatsangehörigkeit droht, allein aufgrund eines staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Steuerungsziels.
Weiterhin sehen wir hier eine deutliche Diskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte aufgrund des Aufenthaltsstatus, des Familienstands und der Fürsorgeverantwortung sowie eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, insbesondere des familiären Zusammenlebens, das durch das geplante Gesetz immens erschwert und zumindest für den Zeitraum der Prüfung ausgesetzt wird. Anstelle einer Verschärfung fordern wir eine Überarbeitung der bestehenden Gesetze zum Abbau von Diskriminierungen, von denen Eltern und Familien mit einem Elternteil aus einem Drittstaat bereits seit vielen Jahren betroffen sind.
Im Übrigen zeigt die geringe Fallzahl missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen aus aufenthaltsrelevanten Gründen, dass die meisten sich bewusst darüber zu sein scheinen, dass anerkennende Väter ein erhebliches Risiko eingehen, dauerhaft unterhaltsrechtlich belangt zu werden. Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt ist staatlich durchsetzbar, auch Mittellosigkeit schützt den Vater allenfalls zeitlich begrenzt vor dieser Zahlungspflicht. Dem Staat stehen auch jenseits des familiengerichtlichen Unterhaltsverfahrens Mittel zur Verfügung, die Unterhaltspflichten durchzusetzen. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach § 170 StGB strafbewehrt. So wäre es zielführender endlich eine konsequente behördliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vorzunehmen. Davon würde eine Vielzahl an Kindern wirklich profitieren und zudem könnte es den erforderlichen Druck erzeugen, um zu vermeiden, dass Vaterschaftsanerkennungen allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen erfolgen.
Wir fordern das Recht auf familiäres Zusammenleben aller Kinder mit ihren Bezugspersonen. Sowohl mit jenen, die in Deutschland bereits real Umgangs- und Sorgerechte für das Kind wahrnehmen, als auch jenen, die noch im Ausland leben. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, ihre familiäre Fürsorgeabsicht glaubhaft zu bekunden, sobald sie ein Visum im Rahmen des Familiennachzugs beantragen.

Vollständige Stellungnahme Referentenentwurf Vaterschaftsanerkennung