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16.06.2023

Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts


Grundsätzliches:
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften ist der Überzeugung, dass der deutsche Staat ein ureigenes Interesse daran haben sollte, die Einbürgerungszahlen zu erhöhen. Es ist ein demokratisches Defizit, dass Millionen Menschen dauerhaft in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen und allen Gesetzen unterliegen, aber von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Keine demokratische Gesellschaft kann es dauerhaft hinnehmen, wenn sich Wohn- und Wahlbevölkerung erheblich voneinander unterscheiden. Es ist Aufgabe des Staates, dieser Schieflage proaktiv entgegenzutreten. Im Jahr 2017 bspw. wurden in Nordrhein-Westfalen nur zwei Prozent des Einbürgerungspotenzials ausgeschöpft. (Der Paritätische Gesamtverband. 2018. ‚Einbürgerung erleichtern‘: Paritätische Positionierung zur Weiterentwicklung von Einbürgerungsrecht und -praxis. S. 9) D.h. es gibt sehr viel mehr Menschen, die aufgrund ihrer Aufenthaltszeiten für eine Einbürgerung in Frage kommen würden. Folglich bestehen Hürden, die sie daran hindern, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Dieser Referentenentwurf greift viele Punkte auf, und ist zumindest nach Gesetzeswortlaut geeignet dieses Ungleichgewicht innerhalb der Bevölkerung zu beheben. Zu nennen sind hier insbesondere Wegfall der Optionspflicht, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Verkürzung der Voraufenthaltszeit. Es bleibt abzuwarten, welche verwaltungstechnischen Hindernisse in der praktischen Umsetzung (Stichwort: Überarbeitung und mangelndes Personal in den Staatsangehörigkeitsbehörden) sich ergeben werden.

Die Stellungnahme bezieht sich auf folgende Punkte:

  1. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 E-StAG – Ius-soli-Erwerb für ein Kind ausländischer Eltern
  2. § 8 Abs. 1 StAG – Wegfall des unbestimmten Tatbestand „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ und § 11 Satz 1 Nr. 3 E-StAG Ausschlussgründe
  3. § 9 StAG – privilegierte ausländische Ehegatten des deutschen Ehepartners/Lebenspartners
  4. Grundsätzliche Verbandserfahrung zum Sprachnachweis B1
  5. § 10 Abs. 1 Satz 1 E-StAG – Verkürzung der Voraufenthaltszeit für Einbürgerung
  6. Ausnahmen vom Erfordernis zur eigenen Lebensunterhaltssicherung sowie der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
  7. § 10 Abs. 1 Nr. 4 E-StAG – Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung der Mehrstaatigkeit

STELLUNGNAHME