Stellungnahme des Verbandes für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
Der Verband nimmt Stellung zum Gestzesentwurf und verweist im Kontext der Arbeitsförderung explizit auf die bessere Förderung migrantischer Frauen durch schnellere und bessere Anerkennung der Abschlüsse und Qualifizierungen und betont die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sprach- und Integrationskurse anstelle der bisher vorgesehehen Streichung der Mittel.
"Um dem Fachkräftemangel auf der einen Seite und der Vermeidung von Familienarmut auf der anderen Seite entgegenzuwirken, ist insbesondere das Erwerbspotenzial migrantischer Frauen in den Blick zu nehmen."
Daher schlagen wir vor:
"a) Der Bund soll im geplanten Gesetzesentwurf verbindliche Zeiten für die Beratung und Anerkennung formulieren, die von den Ländern umgesetzt werden. Ein Zeitraum von drei Monaten nach Ankunft erscheint dafür zielführend.
b) Bei zugewanderten Frauen soll bereits bei Ankunft ein Anerkennungs- und Qualifizierungsverfahren gestartet sowie ein sofortiger Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen ermöglicht werden. Dies betrifft sowohl selbst zugewanderte Frauen als auch Frauen im Familiennachzug, sei es im partnerschaftlichen oder als Angehörige von Fachkräften. Auch der Referentenentwurf verweist hier „aufbauend auf der Potenzialanalyse unverzüglich zusammen mit der oder dem Ausbildungssuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden einen individuellen Plan zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit (Kooperationsplan)“ (zu) erstellen. Darunter fällt auch „eine vorgesehene Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes.“
Es stellt sich allerdings die Frage, wie dies angesichts der geplanten drastischen Mittelkürzungen im Haushalt 2025 für Sprach- und Integrationskurse bewerkstelligt werden kann.
c) Über die Anerkennungs- und Qualifizierungsmaßnahmen hinaus, sollte der Mangel an beruflichen und sozialen Netzwerken, der oftmals eine qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration verhindert, mit entsprechenden zusätzlichen Beratungs- und Vernetzungsangeboten ausgeglichen werden. Hierbei ist es sicherlich zielführend Migrant:innenselbsthilfeorganisationen, Familienbildungsstellen
und Jugendzentren mit einzubeziehen. Für die Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erscheint es uns weiterhin essenziell die Eltern frühzeitig und langfristig einzubeziehen – dies gilt sowohl für die Begleitung der Schullaufbahn als auch für die Beratung bei Weiterbildungsentscheidungen. Die Idee dahinter ist Eltern präventiv einzubeziehen und nicht erst dann, wenn es Probleme gibt.
d) Die Agentur für Arbeit könnte in der Beratung potenzieller Arbeitgeber:innen darauf hinwirken, Bewerbungsverfahren zu anonymisieren, um die intersektionalen Diskriminierungen zu verringern sowie diversitätssensible und diskriminierungskritische Unternehmenskulturen, Schulungen und Fortbildungen zu fördern.
e) Wir begrüßen die Einführung von Beratung per Videotelefonie. Darüber hinaus soll der Referentenentwurf dahingehend ergänzt werden, dass Mehrsprachigkeit in der Beratung berücksichtigt und Sprachmittlung eingeführt und verstetigt wird.
f) Es gilt weiterhin zu berücksichtigen, dass je später Menschen in die Erwerbsarbeit kommen und je prekärer ihr Beschäftigungsbedingungen sind, dies langfristig die Sozialkassen und insbesondere die Rentenkassen belastet. Schon lange ist bekannt, dass Altersarmut ein weibliches Phänomen ist: Gender-Care sowie der Gender-Pay Gap setzen sich in einem Renten-Gap fort."