Aktuelles

6.06.2023

Kinderrechtlicher Appell zum Treffen der europäischen Innenminister*innen am 8. Juni

Zivilgesellschaft appelliert an Bundesregierung: Keine Kompromisse beim Schutz von geflüchteten Kindern


Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften und andere Kinder- und Menschenrechtsorganisationen rufen die Bundesregierung dazu auf, beim bevorstehenden Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni keine Vereinbarungen einzugehen, die die Rechte und das Wohl geflüchteter Kinder und Jugendlicher gefährden. Deutschland muss konsequent gegen die Einführung von Grenzverfahren in Haftlagern, die Ausweitung sicherer Drittstaaten und die Absenkung von Verfahrensgarantien für geflüchtete Kinder und Jugendliche stimmen, so die gemeinsame Forderung.

Nach den bisher bekannten Plänen sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche von Inhaftierung oder haftähnlicher Unterbringung an den europäischen Außengrenzen betroffen. Dies verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor Folter und Freiheitsentzug.

Wenn Kinder und Jugendliche in der EU ankommen, können ihre Asylanträge - gemäß den aktuellen Beschlüssen des Rates der EU-Innenminister*innen - als unzulässig abgelehnt werden, selbst wenn in einigen Regionen eines außereuropäischen Landes nur ein unzureichendes Mindestmaß an Schutz gewährleistet ist.

Der Appell #KeinVerratAnKinderrechten

PM #KeineKompromisse auf Kosten der Rechte von Kindern!