Kein Recht auf Familie? Trotz eines Eilbeschlusses reißt die Ausländerbehörde Chemnitz eine Familie auseinander.
Die Abschiebung eines seit Jahren in Chemnitz lebenden und mit einer Deutschen verheirateten marokkanischen Staatsbürgers wirft erneut Fragen nach rechtsstaatlichem Handeln der Landesdirektion Sachsen und der Ausländerbehörde Chemnitz auf. Das Amt missachtete offenbar einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz unmittelbar vor der Abschiebung.
„Wir fragen uns: wieviel Wert messen die Behörden eigentlich familiären Bindungen und dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie bei? Dieser Schutz scheint für binationale Paare nicht unbedingt zu gelten. Das ist leider die bittere Erfahrung, die unsere Familien immer wieder machen müssen“, so Drin Annette Hilscher, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
So wäre es schon sehr verwunderlich, dass Politiker:innen und Behörden immer wieder rechtsstaatliches und auf dem Grundgesetz basierendes Verhalten von Migrant:innen einforderten, aber anscheinend davon ausgingen, sich selbst nicht daran halten zu müssen.
„In Sachsen erleben wir ein zunehmend feindliches Klima gegenüber Migrant:innen und die wiederholt problematischen Abschiebungen in Chemnitz sind besorgniserregend. Die Abschiebepraxis der Behörden muss dringend unabhängig untersucht werden“ so Anna Sabel, Leiterin der Geschäftsstelle des Verbandes in Leipzig. „Es darf nicht sein, dass Familien auseinandergerissen und Grundrechte missachtet werden. Wir hoffen sehr, die sächsischen Behörden halten sich an die rechtsstaatlichen Prinzipien und die Familie ist zeitnah wieder vereint.“
PRESSEMITTEILUNG KEIN RECHT AUF FAMILIE? ABSCHIEBUNG CHEMNIST