Aktuelles

5.09.2024

Gemeinsamer Appell des Ratschlag Kinderarmut – 2024

Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!


Der Ratschlag Kinderarmut fordert Bund, Länder und Kommunen zum gemeinsamen Handeln auf!

  • Wir fordern, dass sich Infrastrukturleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie monetäre Leistungen im Kampf gegen Kinderarmut und gesellschaftliche Ausgrenzung sinnvoll ergänzen. Für ein gutes Aufwachsen brauchen Kinder und Jugendliche beides.
  • Wir fordern, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen, und sich zu einem guten Aufwachsen aller Kinder und Jugendlicher verpflichten. Die Sicherung der Daseinsfürsorge findet in den Kommunen statt. Ihre Absicherung ist eine gemeinsame Aufgabe Aller.
  • Wir fordern, dass die familienbezogenen Leistungen gemäß § 16 SGB VIII ohne individuellen Rechtsanspruch (z.B. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung) sowie die (offene) Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit als Pflichtaufgaben angesehen und verbindlich umgesetzt werden.
  • Wir fordern eine stärker primärpräventiv ausgerichtete Kinder- und Jugendhilfe, die im direkten Wohnumfeld von Kindern, Jugendlichen und Familien verlässlich verortet ist und vielfältige Unterstützungsangebote mit niedrigschwelligem Zugang bündelt.
  • Wir fordern, eine strukturelle Verankerung von Armutsprävention durch kommunale Präventionsketten. Verantwortungsbereiche und Leistungen müssen kombiniert, Angebote integriert, sowie ein niedrigschwelliger Zugang im Wohnumfeld von Kindern, Jugendlichen und Familien sichergestellt werden.
  • Wir fordern, dass armutsbekämpfende und existenzsichernde Leistungen und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien ausgebaut und gebündelt werden, aufeinander abgestimmt sind und bei denjenigen ankommen, die sie brauchen. Einhergehen muss dies mit einem regelmäßigen Monitoring.

APPELL RATSCHLAG KINDERARMUT 2024