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25.01.2021

Es geht um die Kinder, nicht um die Eltern – Kinderrechte sind umfassend und vorrangig

Die Legislaturperiode des 19. Bundestages geht zu Ende und die Regierung verspricht nach jahrelangen Debatten die Aufnahme der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kinderrechte ins Grundgesetz. Allerdings in einer abgeschwächten Form, die selbst hinter den Kompromiss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurückfällt. Das Wohl des Kindes soll nun „angemessen“ berücksichtigt werden, nicht umfassend und auch nicht vorrangig. Die Debatte geht weiter.


„Es geht immer wieder um die Behauptung, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG einschränken würden. Der politische Diskurs geht hier fehl. Es geht hier nicht um die Vorrang-Nachrang Problematik zwischen Staat und Eltern. Es geht vielmehr um das Kind als ausdrücklichen Grundrechtsträger “, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften. Durch den Verfassungsrang wären die Rechte von Kindern und Jugendlichen sichtbar und durchsetzbar, dies würde sich auch in den unteren Instanzen zeigen. Eltern und Staat wären gleichermaßen in der Verantwortung, das Kindeswohl bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen.

„Der Staat würde angesichts steigender Kinderarmut und ungleicher Bildungschancen stärker in die Pflicht genommen, kindgerechte Lebensverhältnisse und gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Ganz besonders gilt dies dann auch für migrantische
Kinder“, so Vangeltziki. Der Staat als Wächteramt wäre beispielsweise so in der Verantwortung, gezielt gegen Diskriminierung und Rassismus in Kindertagesstätten und sonstigen Bildungseinrichtungen vorzugehen.

Zudem würden zahlreiche migrantische Kinder durch die Beibehaltung der Vorrangigkeit des Elternrechts im aktuellen Referentenentwurf weiterhin benachteiligt.
Familienleistungen und sonstige Sozialleistungen hängen oft vom Aufenthaltsstatus oder von der Nationalität der Eltern ab. „Durch ein vorrangiges Kinderrecht im Grundgesetz hätten diese migrantischen Kinder einen starken Anspruch auf Gleichbehandlung, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention nach Art. 3 auch vorsieht. Kinderrechte im Grundgesetz sollten stets umfassend und vorrangig sein, und zwar für alle Kinder“, fordert Chrysovalantou Vangeltziki.