Beschweren lohnt sich - Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht eben nicht!
Pressemitteilung Beschweren lohnt sich – Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht eben nicht!
Die Antidiskriminierungsberatung Hessen (ADiBe) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH vom 29. Januar 2026 - I ZR 129/25), mit dem der Klägerin aus dem Kreis Groß-Gerau wegen ethnischer Diskriminierung bei der Wohnungssuche durch einen Wohnungsmakler Recht zugesprochen wurde. Die Entscheidung ist ein Signal gegen Diskriminierung und stärkt die Rechte von Betroffenen.
Der Fall macht deutlich, dass Diskriminierung bei der Wohnungssuche Realität ist. Das Urteil zeigt: Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, kann erfolgreich sein.
„Ich hoffe, dieses Urteil ermutigt mehr Menschen, sich gegen Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt zu wehren. Dafür sind wir ja auch da, das wissen nur viele Betroffene nicht“, sagt Ioannis Karathanasis Koordinator von ADiBe Hessen.
ADiBe Hessen berät und unterstützt Menschen in ganz Hessen, die Diskriminierung erfahren haben. Kostenlos, vertraulich, barrierefrei, in verschiedenen Sprachen und auf Wunsch anonym.
Die kostenlose Antidiskriminierungsberatung von ADiBe Hessen wird landesweit gefördert durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Co-Träger des Projekts sind der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., sowie die rbm gGmbH.