Auf Wiedervorlage? Die Bundesregierung will erneut mit einem Gesetz zur Vaterschaftsanerkennung Familien diskriminieren
Wie bereits in unserer vorherigen Stellungnahme bekräftigt, lehnen wir den Verfahrensansatz, bei dem ein sogenanntes „aufenthaltsrechtliche Gefälle“ grundsätzlich zu einer Zustimmungspflicht zur Anerkennung der Vaterschaft durch die Ausländerbehörde führt, ab. Diese Regelung stellt eine ganze Gruppe von Familien unter Generalverdacht. Sie greift erheblich in das Recht nach Art. 6 GG sowie in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen ein. Damit wird das natürliche Recht jener Menschen berührt, die sich für die Übernahme elterlicher Verantwortung entschieden haben.
STELLUNGNAHME VATERSCHAFTSANERKENNUNG