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23.04.2026

AGG-Reform: Wichtiger Schritt, aber noch kein wirksamer Schutz

Die geplante Reform bleibt deutlich hinter dem zurück, was für einen wirksamen Diskriminierungsschutz nötig wäre.


Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als wichtigen, aber weiterhin unzureichenden Schritt.  Auch aus Sicht des Bündnisses AGG-Reform - Jetzt! – der Verband ist hier Mitglied - bleibt die geplante Reform deutlich hinter dem zurück, was für einen wirksamen Diskriminierungsschutz nötig wäre.

Zwar werden einzelne Schutzlücken geschlossen und Fristen leicht verlängert, doch die Reform verfehlt eine zentrale Leerstelle: Das AGG bleibt im Wesentlichen auf private Rechtsverhältnisse beschränkt und gilt weiterhin nicht für staatliche Stellen. Gerade dort erleben migrantisierte Familien jedoch besonders häufig Diskriminierung.

„Unsere Familien erleben Diskriminierung oft genau dort, wo das AGG bisher aufhört: bei Behörden, in Schulen, bei der Polizei oder im Kontakt mit öffentlichen Stellen. Ein wirksamer Diskriminierungsschutz darf nicht an der Tür des Staates enden“, sagt Anna Sabel Bundesgeschäftsführerin vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Für Familien mit Migrationsgeschichte ist diese Lücke gravierend. Ob bei Behörden, in Schulen, bei der Polizei, in der Verwaltung oder bei öffentlichen Leistungen – viele diskriminierende Erfahrungen entstehen genau in den Bereichen, die vom AGG nicht erfasst werden. Zwar sind staatliche Stellen an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gebunden, doch das reicht in der Praxis oft nicht aus, weil es keine vergleichbar klaren Ansprüche und Durchsetzungswege wie das AGG bietet.

Gerade deshalb fordert das Bündnis AGG Reform-Jetzt! seit Langem, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf staatliches Handeln auszuweiten.

„Ohne diese Erweiterung bleibt der Schutz lückenhaft und Betroffene hängen im entscheidenden Moment oft rechtlich in der Luft. Wer migrantische Familien schützen will, muss staatliches Handeln endlich umfassend einbeziehen. Sonst bleibt das AGG für viele Betroffene ein Recht mit zu kurzen Armen. Eine Reform des AGG, die staatliche Diskriminierung ausblendet, greift zu kurz. Wir brauchen ein Gesetz, das Betroffene überall schützt – nicht nur im Privatbereich“, so Sabel.

Die Umsetzung der europäischen Vorgaben ist nach wie vor unvollständig. Eine echte Reform muss deshalb im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden: mit einem erweiterten Anwendungsbereich, klaren Rechtsbehelfen auch gegenüber öffentlichen Stellen und einem Schutz, der der Lebensrealität von migrantischen Familien gerecht wird.

„Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf einen Anfang gemacht. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung braucht es aber mehr als vorsichtige Nachjustierungen“, so Sabel

Die vollständige Stellungnahme des Bündnisses AGG Reform‑Jetzt! ist hier abrufbar: LINK

Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! besteht aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungs- und Communityarbeit, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten. Verbandsübergreifend setzen sie sich für zentrale Änderungen und die Stärkung des AGG ein.

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