31.01.2021

Liebespaar aus Eritrea kann in Deutschland nicht heiraten

Weil Abush und Feven aus Eritrea keine Ehefähigkeitsbescheinigung vorlegen können, dürfen sie nicht heiraten.


Famiilie Scherenschnitt

Wir sind seit über 5 Jahren zusammen. Kennengelernt haben wir uns schon in Eritrea. Dann bin ich - Abush - 2014 nach Deutschland geflohen. Da war ich 18 Jahre alt. Ich bin mittlerweile anerkannter Flüchtlicng und arbeite voll. Ich - Feven - bin ein Jahr später geflohen, dann aber in den Niederlanden angekommen. Dadurch habe ich nur den subsidiären Schutzstatus erhalten. 2015 haben wir uns in Deutschland wiedergetroffen. Wir waren so glücklich! Dann kam 2017 unser erstes Kind und 2018 haben wir kirchlich (eritreisch-orthodox) geheiratet. 2020 kam unser 2. Kind. Wir würden so gerne auch standesamtlich heiraten, gerade wegen unserer Kinder. Aber es fehlt an den richtigen Papieren. Wir haben nur unsere kirchlichen Geburtsurkunden. Auf die Botschaft können wir als politisch Verfolgte nicht gehen. Und der Standesbeamte besteht auf die Verwaltungsvorschriften der Oberlandesgerichte Oldenburg bzw. Stuttgart.

Warum brauchen wir eine Ehefähigkeitsbescheinigung ? Warum können wir nicht einfach eine eidesstattliche Versicherung abgeben? Es ist zum Verzweifeln.