PM_Pflege kennt keine Grenzen: Große Pflegereform muss transnationale Familien mitdenken
PM Pflege kennt keine Grenzen: Große Pflegereform muss transnationale Familien mitdenken
Pressemitteilung
Pflege kennt keine Grenzen: Große Pflegereform muss transnationale Familien mitdenken
Wer in Deutschland lebt und arbeitet, aber Verantwortung für pflegebedürftige Eltern, Großeltern oder andere Angehörige im Ausland trägt, fällt bislang vielfach durch das Raster des Pflegesystems. Die angekündigte große Pflegereform bietet die Chance, die Lebenssituation von binationalen, migrantischen und transnationalen Familien stärker in den Blick zu nehmen.
Millionen Menschen in Deutschland übernehmen Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige, die im Ausland leben. Transnationale Familienbeziehungen sind kein Randphänomen, sondern Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Pflegezeit, Familienpflegezeit und finanzielle Unterstützungsleistungen sind überwiegend auf Pflege innerhalb Deutschlands zugeschnitten. Für grenzüberschreitende Familienverantwortung fehlen dagegen passende Lösungen.
„Die große Pflegereform bietet die historische Chance, Pflege in einer Migrationsgesellschaft neu zu denken. Wer Pflege gerecht gestalten will, muss auch die Realität grenzüberschreitender Familien anerkennen. Pflege endet nicht an nationalen Grenzen.“ sagt Anna Sabel, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf).
Für Angehörige in transnationalen Pflegekonstellationen sind die gesetzlichen Ansprüche häufig kaum nutzbar.
So setzen verschiedene Leistungen und Freistellungsansprüche Pflegebedürftigkeitsnachweise voraus, die im Ausland oftmals nicht oder nur schwer erbracht werden können oder in Deutschland nicht anerkannt werden. Dies führt dazu, dass pflegende Angehörige z.B. die notwendigen Freistellungen von der Arbeit nicht in Anspruch nehmen können.
Hinzu kommt, dass finanzielle Unterstützungsleistungen vielfach an das deutsche Pflegeversicherungssystem gekoppelt sind. Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld werden aus der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person finanziert. So greifen die Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen im Ausland in der Regel nicht. Damit bleiben Menschen, die Pflegeverantwortung über Ländergrenzen hinweg übernehmen, häufig ohne jede finanzielle Unterstützung.
Darüber hinaus erschweren aufenthaltsrechtliche Hürden den Nachzug pflegebedürftiger Eltern oder anderer Angehöriger nach Deutschland. Lange Bearbeitungszeiten und hohe Nachweispflichten führen dazu, dass Familien in akuten Pflegesituationen oft ohne praktikable Unterstützung bleiben.
Die Pflegestrukturkommission sollte die Reform daher nutzen, um transnationale Pflege erstmals systematisch zu berücksichtigen. Notwendig sind unter anderem praxistaugliche Regelungen für Pflegezeit und Familienpflegezeit in grenzüberschreitenden Pflegesituationen, eine bessere sozial- und aufenthaltsrechtliche Absicherung betroffener Familien, erleichterter Familiennachzug für pflegebedürftige Familienmitglieder aus Drittstaaten und Arbeitszeitmodelle, die die Unterstützung im Ausland lebender pflegebedürftiger Angehöriger erleichtern.
Eine zukunftsfähige Pflegepolitik muss die Vielfalt heutiger Familien abbilden. Damit die Reform nicht an der Lebensrealität von Millionen Menschen vorbeigeht, muss die Pflegekommission auch wissenschaftliche Expertise zu Migration und transnationalen Familienstrukturen verbindlich einbeziehen.