IAF Verband binationaler Familien und Partnerschaften


newsletter nr. 19 - märz 2014

Liebe Newsletter-Abonnent/innen,

heute erreicht Sie ein newsletter anderer Art.

Sie kennen uns als engagierten Familienverband. Sie wissen, dass wir uns für binationale und eingewanderte Familien stark machen. Wir wollen, dass sich diese Familien in Deutschland wohlfühlen, dass sie angenommen und wertgeschätzt werden…

 

...und dafür brauchen wir Sie!

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Sie sind wichtig für uns!

Wir setzen uns ein, dass...

vielfältige Familienformen gelebt werden können,binational verheiratete Inländer/innen nicht schlechter gestellt werden als Unionsbürger/innen,Mehrsprachigkeit anerkannt und gefördert wird,die mehrfache Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich wird,gesellschaftliche Teilhabe für alle selbstverständlich ist,jegliche Form von rassistischer Diskriminierung zurück gedrängt wird.      

Christian und Mira unterstützen uns schon...

Lesen Sie selbst, wie es dazu kam:

„In Zusammenhang mit der Übersiedlung meiner Frau und unserer Heirat habe ich mich erstmals mit den entsprechenden Bestimmungen beschäftigt. Ich war umso mehr geschockt, je mehr ich darüber gelernt habe.
Übrigens: Meine Frau ist singapurische Staatsangehörige indischer Abstammung und wir haben in 2013 zunächst standesamtlich in Deutschland und dann noch einmal festlich-indisch in Singapur geheiratet.

Irrtum Nr. 1: Ich war fest davon überzeugt, dass aufgrund der Tatsache, dass nach unserer Verfassung Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, es selbstverständlich ist, dass Ehepaaren mit einem ausländischen und einem deutschen Partner unmittelbar das Zusammenleben in Deutschland ermöglicht wird.

Ich konnte gar nicht glauben, dass die Verpflichtung des ausländischen Ehepartners, im Heimatland Deutsch zu lernen, schwerer wiegt als dieser Verfassungsanspruch / dieses Menschenrecht. Alle Freunde und Kollegen, denen ich dies erzählte, hatten davon ebenfalls keinen Schimmer und wollten dies z.T. nicht glauben. 

Irrtum Nr. 2: Deutsche, die eine(n) nicht-EU Ausländer(in) heiraten, sind schlechter gestellt als andere EU Bürger, die in Deutschland leben und das Gleiche tun – von deren ausländischem Ehepartner wird  kein Sprachnachweis vor Einreise und kein Integrationskurs verlangt!

Nun – Wir wollen uns nicht beschweren. Uns ist vieles, was andere Paare durchmachen müssen (und von dem wir vorher keine Vorstellung hatten) erspart geblieben. 
Dieser glückliche Umstand hängt  damit zusammen, dass wir beide im gleichen internationalen Unternehmen arbeiten. Dadurch konnten wir uns in der Trennungsphase relativ häufig sehen und meine Frau konnte nach 3 Jahren nach Deutschland versetzt werden. Somit kümmerte sich unser Arbeitgeber um das Arbeitsvisum und den Aufenthaltstitel. Meine Frau reiste somit als Arbeitnehmerin ein und musste keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

Unmittelbar nach ihrer Übersiedlung begann meine Frau Deutsch zu lernen und konnte rasch die alltäglichen Dinge des Lebens auf Deutsch meistern.“

...unterstützen auch Sie uns!

Wussten Sie, dass solche oder ähnliche Situationen fast jeden fünften Haushalt in Deutschland treffen können?

Vielleicht auch jemanden aus Ihrem Umfeld,

wie das binationale Paar in ihrem Freundeskreis,die amerikanische Freundin Ihres Sohnes,die Schulfreundin Ihrer Tochter, die aus einer syrischen Familie kommt,den tunesischen Freund Ihrer Nachbarin,Ihren Augenarzt aus Rumänien,den Lebensmittelhändler an der Ecke,....

 Es gibt viele gute Gründe, JA zu unserer Arbeit zu sagen. 

 

Haben sie noch Fragen?

Besuchen Sie unsere Webseite www.verband-binationaler.de oder rufen Sie uns an: 069-71375617

Wir freuen uns auf Sie!

Zu guter Letzt...

Trost gibt der Himmel, von dem Menschen erwartet man Beistand.

Ludwig Börne

 

Wollen Sie uns einmalig unterstützen?

Dann freuen wir uns über Ihre Spende! Bank für Sozialwirtschaft Mainz, BLZ 550 205 00, Konto 7 606 000 (IBAN: DE08 5502 0500 0007 6060 00 BIC: BFSWDE33MNZ) oder über unser undefinedSpendenformular

 

 

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