IAF Verband binationaler Familien und Partnerschaften


newsletter nr. 25 - August 2015

Liebe Newsletter-Abonnent/innen,

heute erreicht Sie unser Spätsommer-Newsletter - mit aktuellen Informationen aus unseren Arbeitsfeldern und den politischen Debatten. Wir wünschen eine anregende Lektüre!

Neue Webseite des Verbandes

Seit diesem Monat hat der Verband eine neue Webseite. Nach dem Dreiklang-Motto: klarer, deutlicher, bildhafter können Ratsuchende und Interessierte fundierte Informationen zu unseren Schwerpunkten Interkulturell leben, Mehrsprachigkeit und Familienzusammenführung auf der neuen Webseite finden. Ganz besonders wichtig in unserem mobilen und globalen Alltag: unsere Informationen und Kontakte sind nun auch auf den mobilen Endgeräten besser darstellbar und liefern somit auch auf der Reise und zwischen den Kontinenten verlässlich Informationen.

Der Relaunch konnte auch durch die finanzielle Unterstützung der GlücksSpirale realisiert werden. Wir danken herzlich dafür!

Willkommens-Stadtplan in Leipzig

Wie findet sich eigentlich ein Neuankömmling in Leipzig zurecht? Wenn man aus einem fernen Land kommt, die Sprache nicht versteht, aber trotzdem hundert Wege zu laufen hat? Seit Donnerstag, 23. Juli, gibt es ein neues Hilfsangebot: den ersten Leipziger "Willkommens-Stadtplan". Dass so etwas fehlte, nahm Nuria Silvestre Fernández, MBE Beraterin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften e. V., schon seit Jahren in ihrer täglichen Arbeit wahr und entwickelte dieses Angebot.

Download auf http://www.leipzig.de/news/news/leipziger-willkommens-stadtplan-in-fuenf-sprachen/

 

Novellierung des Aufenthaltsgesetzes seit 01. August in Kraft

Es ist u. a. eine Änderung beim Spracherfordernis in Kraft getreten: alle Ehegatt/innen, die einen Sprachnachweis vor der Einreise nachzuweisen haben, können im Härtefall hiervon befreit werden, wenn es ihnen „auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen.“ (§ 30 Abs. 1 Nr. 6). Sie können dann den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nach der Einreise im Bundesgebiet erbringen.

Uns als Verband interessiert natürlich, ob diese Regelung in der Praxis greift. Daher meldet uns Eure Erfahrungen: beratung@verband-binationaler.de

Mitmachen - Umfrage Diskriminierung

Am 1. September startet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die größte Umfrage zum Thema „Diskriminierung in Deutschland“, die es bislang gegeben hat. Bis zum 30. November 2015 können sich alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren zu ihren selbst erlebten oder beobachteten Diskriminierungserfahrungen äußern. Diese Umfrage, die die Antidiskriminierungsstelle gemeinsam mit dem Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung durchführt, soll Diskriminierungen sichtbar machen. Sie wollen auch wissen, welche Auswirkungen Diskriminierungen auf Menschen haben und wie sie damit umgehen. Die Ergebnisse der Umfrage und Handlungsempfehlungen wird die Antidiskriminierungsstelle dem Deutschen Bundestag vorlegen. www.umfrage-diskriminierung.de

Sehr gerne unterstützen wir diese Umfrage, da wir wissen, dass viele Familien Diskriminierungen in unterschiedlichen Lebensbereichen erfahren, die sie viel zu selten öffentlich machen. Mit diesem Fragebogen besteht die gute Möglichkeit, diese Erfahrungen und Erlebnisse darzustellen und damit zu einem Abbau von Diskriminierung beizutragen.

Broschüre "Menschen in den Mittelpunkt stellen"

In ihrer neuen Broschüre informiert das Deutsche Rote Kreuz über Hintergründe wie Fluchtursachen, Fluchtwege und die Situation von Asylsuchenden in Deutschland. Sie geben einen Überblick über das Asylverfahren und welche Rechte Asylsuchende in Deutschland haben. Aber vor allem soll die Broschüre Menschen zum ehrenamtlichen Engagement in der Flüchtlingsarbeit ermuntern und ihnen die ersten Schritte durch Praxis-Tipps und Anregungen erleichtern. Die Broschüre finden Interessierte auf http://drk-wohlfahrt.de/veroeffentlichungen.html

Die Broschüre kann auch gegen eine Schutzgebühr von 0,90 €/Stk. über Frau Sabine Heck (s.heck@drk.de) bestellt werden.

zu guter letzt...

"Wo Menschenwürde berührt ist, zählen keine wirtschaftlichen Argumente.“

- Johannes Rau - 

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