Aktuelles

12.03.2020

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Elterngeld und Elternzeit

Fiskalische Erwägungen sollten nicht die Grundlage dafür sein, warum bestimmte Familienwirtschaftlich schlechter gestellt werden und damit für die Sorge ihres Kindes nicht einstehenkönnen. Es trifft insbesondere Familien, die ohnehin wirtschaftlich am schlechtesten Stehen.


Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt keine Besserstellung von Familien mit kleinem Einkommen dar. Der Verband binationaler Familien merkt daher an, dass gerade Familien mit Migrationshintergrund wahrscheinlich nicht umfänglich am Elterngeld Plus partizipieren können. Insbesondere der Partnerbonus hebt auf gut ausgebildete und gutverdienende Paare ab mit annähernd gleich hohem Einkommen. Von dieser Möglichkeit wird nur eine sehr kleine Gruppe von Familien profitieren können. Aus Sicht des Verbandes sollte eine weitere Ausweitung vorgenommen werden, damit mehr Familien den Partnerbonus in Anspruch nehmen können. Sonst bleiben weiterhin bestimmte Familien außen vor.
Das Elterngeld ist die Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Es hilft die finanzielle Leistungsgrundlage der Familien und damit den Verdienstausfall zu sichern. Der „richtige Aufenthaltsstatus“ sollte nicht der Maßstab dafür sein, ob ein Rechtsanspruch auf Familienleistungen wie dem Elterngeld besteht. Stellungnahme