Quasi in der letzten Minute gab es zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD. Dieser Antrag greift unmittelbar und verfassungswidrig in das grundgesetzlich geschützte Recht auf Familie ein. Angesetzt wird unmittelbar an der Frage der Abstammung eines Kindes, also an dem Eltern- Kind Verhältnis. Der Änderungsantrag sieht vor, dass Vaterschaftsanerkennungen von Migrantinnen und Migranten in Zweifelsfällen erst gar nicht mehr beurkundet werden dürfen. So kann ein dauerhaftes Zusammenleben als Familie verhindert werden, selbst dann, wenn de facto eine Vaterschaft besteht.
Dieser Änderungsantrag geht zu weit. Er lässt erst gar nicht zu, dass ein familiäres Verhältnis zwischen Vater und Kind begründet werden kann. „Wenn z.B. der Vater, der eine Anerkennung betreiben will, eine Duldung hat, liegt nach dem Gesetzentwurf die Vermutung nahe, dass die Anerkennung missbräuchlich erfolgt.
Eine solche Regelung ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich“ sagt Swenja Gerhard, Juristin im Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Der Verband fordert eine klare Absage an solche familienfeindliche Gesetzesänderungen.
Ihr Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen: Swenja Gerhard, juristische Beraterin Regionalstelle Frankfurt, Tel.: 069/ 713 75 60, Mail: gerhard@verband-binationaler.de