Aktuelles

5.10.2020

Heutige Sachverständigen-Anhörung zu geplanten Änderungen im Freizügigkeitsgesetz: weitere Überarbeitung ist notwendig.

Der Verband ist heute als Sachverständiger im Ausschuss für Inneres und Heimat geladen. Es geht um Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes, um unionsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Zukünftig sollen u.a. auch Familienangehörige nachgezogen werden können, die nicht zur klassischen Kernfamilie gehören. Diese Umsetzung ist längst überfällig und dringend notwendig.


Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt daher ausdrücklich, dass erstmalig die Möglichkeit der Einreise und des Aufenthaltes für Lebenspartner*innen von Unionsbürger*innen geschaffen werden soll. Jedoch bleiben die Ausführungen zur Einreise und Aufenthalt anderer nahestehender Familienangehöriger hinter den Erwartungen zurück.

Die geplante Regelung ist so restriktiv gefasst, dass sie nur wenige Unionsbürger*innen betreffen werden. Das Recht auf Einreise und Aufenthalt sogenannter „nahestehender Personen“, wie es die EU-Unionsbürgerrichtlinie vorsieht, wird daher nahezu ins Leere laufen.

Für die Einreise und den Aufenthalt sind mindestens eine zweijährige Unterhaltsgewährung, ein Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Unionsbürger /der Unionsbürgerin von mindestens zwei Jahren nachzuweisen oder eine Pflegebedürftigkeit, die eine Pflege durch den Unionsbürger resp. die Unionsbürgerin zwingend notwendig macht.

Dabei stellen sich lebenspraktische Fragen der Nachweiserbringung. Wie ist ein Zusammenleben außerhalb Deutschlands nachzuweisen, wenn kein Meldesystem besteht? Wie ist die Unterhaltsgewährung nachzuweisen, wenn Zahlungen nicht über eine Bank erfolgt, was sehr üblich ist, sondern über Verwandte bzw. Vertraute? Weiterhin ist stets eine Krankenversicherung abzuschließen. Solange die “nahestehenden Familienangehörigen” einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist dies möglich, was ist aber mit Angehörigen, die pflegebedürftig sind?

Der Gesetzentwurf sollte daher überarbeitet werden.

Die juristische Beraterin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, Swenja Gerhard, führt heute in der Anhörung diese Problematiken aus. Die Stellungnahme des Verbandes.