Aktuelles

16.04.2020

Stellungnahme zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Der Verband ist nicht überzeugt vom Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums


Hintergrund der Novellierung ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, das die Freizügigkeitsrichtlinie betrifft. Für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften erfolgt keine umfassende Umsetzung der Unionsbürgerrichtlinie. Eine Erleichterung der Freizügigkeit für „andere Verwandte“ bleibt weitestgehend aus und die gedachte Personengruppe der Nutznießer der Regelung ist sehr gering. Die Anforderungen für eine Einreise und den Aufenthalt sind zu hoch. Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme.