Trennung und Scheidung - 3

Wer erhält die Wohnung?

Finden die Eheleute allein keine Lösung für die weitere Nutzung der Ehewohnung hat das Gericht hat auch die Möglichkeit, die Ehewohnung unter den Ehepartnern aufzuteilen und die Zimmer entsprechend zuzuweisen, vor allem wenn es die Wohnverhältnisse erlauben. Eine Zuweisung der Ehewohnung unter Ausschluß des anderen Ehegatten für die Zeit der Trennung ist relativ schwierig zu erreichen, weil dadurch dem anderen Ehegatten Obdachlosigkeit droht, und weil der Familienrichter nicht die Voraussetzungen für eine Ehescheidung (Trennungsjahr) schaffen will.

Liegen erhebliche Misshandlungen der Frau vor, können Maßnahmen aufgrund des Gewaltschutzgesetzes getroffen werden. So ist auch schon für die Zeit der Trennung eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung zu erlangen, insbesondere dann wenn Kinder involviert sind. Das Problem in diesen Verfahren besteht zumeist darin, erfahrene Gewaltanwendungen zu beweisen. Deshalb ist es notwendig, zumal wenn keine Zeugen vorhanden sind, sich über die körperlichen Spuren dieser Mißhandlungen bei einem Arzt ein Attest ausstellen zu lassen.

Die Chancen einer Zuweisung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung sind gut, wenn sie von der Ehefrau für sich und ihre Kinder beantragt wird.

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