Aktuelles

22.04.2024

Stellungnahme zur Neuregelung des Gesetzes im Kontext der Frühehe

Das Bundesminsterium der Justiz hat die Verbände um Stellungnahme gebeten.


Aus unserer Perspektive als Familienverband, der binationale, migrantische und transnationale Familien vertritt, begrüßen wir die Neuregelung, da das bisherige Gesetz die Möglichkeit unberücksichtigt ließ, dass eine pauschale Unwirksamkeit der Ehe für die minderjährige Person in der Partnerschaft zu unverhältnismäßigen Härten bspw. in Bezug auf die Folgerechte (Unterhaltsregelungen, Erbrecht, etc.) führen kann und darüber hinaus keine Heilungsmöglichkeit in Bezug auf den Mangel der fehlenden Ehemündigkeit (Absatz 2) bot. Des Weiteren begrüßen wir, dass der populistische Begriff der “Kinderehe” zugunsten des Begriffs “Minderjähriger” im Gesetz geändert wurde, auch wenn wir als transnationaler Familienverband den Begriff der Frühehe, der aus soziologischer Perspektive die Tatsache beschreibt, dass Ehen in jungem Alter geschlossen werden, als neutralen und nicht juristisch vorgeprägten favorisieren würden.

Zur vollständigen Stellungnahme