Bei einer grenzüberschreitenden Liebe hängt der Himmel nicht nur voller Geigen, er ist auch gespickt mit Paragraphen. Am Anfang steht immer eine Behörde, deren Entscheidungslogik oft schwer nachvollziehbar ist. Zwischen dem gesetzlich verankerten Recht auf Schutz der Familie und der politisch gewollten Begrenzung von Zuwanderung erwartet binationale Paare oft ein ermüdender Hürdenlauf.
Freie Partnerwahl ist ein garantiertes Menschenrecht. Die Familie ist als Ort emotionaler Bindung und gegenseitiger Verantwortung grundrechtlich geschützt. Niemand würde dies ernsthaft bestreiten, aber trotzdem wird dieses Menschenrecht verletzt, wenn ein Teil der Familie von einem Staat außerhalb Europas eingewandert ist. Dann haben ordnungspolitische Regelungen Vorrang, die Paare und Familien mitunter lange voneinander trennen. Oft stehen Paare unter dem Verdacht, sich einen Aufenthaltstitel "erschleichen" zu wollen und werden so zu einem Sicherheitsrisiko gemacht. Dagegen wehren wir uns. Zuwanderungsregelungen, die Partnerwahl und das Zusammenleben von Familien einschränken, halten wir für unzulässig.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf. e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern verfasst, die an das Bundesministerium des Inneren geschickt wurde.
Der Verband lehnt insbesondere die Verschlechterungen zum Nachweis der Sprachkenntnisse bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis für mit Deutschen Verheirateter ab: bisher gilt Level A1 als Sprachnachweis, neu soll der höhere Abschluss B1 gelten!
Der Sprachnachweis verhindert weiterhin binationales Familienleben und Festtagsfreude trotz Härtefallregelungsklausel. Die Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.2012 lässt auf sich warten. Der Verband fordert schnellere Umsetzung.
Pressemitteilung des Verbandes
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. September 2012 zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug fehlt die notwendige Konsequenz. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. fordert die längst überfällige Abschaffung des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten.
Die Einschränkung der gesetzlichen Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse ist als Zwischenschritt zu begrüßen, kann aber nur ein Schritt zur kompletten Abschaffung dieses gesetzlichen Erfordernisses sein.
Die Pressemitteilung des Verbandes finden Sie
hier.
Das Urteil zum
Nachlesen.
Eindrücke vom 7. Kongress des Europäischen Integrationsforums vom 31. Mai bis 01. Juni 2012 in Brüssel
Die Europäische Kommission lud im November 2011 zu einer Konsultation über die Umsetzung der Richtlinie zur Familienzusammenführung ein, an der sich unser Verband mit einer Stellungnahme beteiligte. Im Nachgang erhielten wir die Einladung zur Teilnahme am oben genannten Kongress sowie die Möglichkeit an der Podiumsrunde zu den Integrationsmaßnahmen mitzuwirken und unsere Position zu den Sprachanforderungen vor der Einreise beim Ehegattennachzug darzulegen. Die Bundesgeschäftsführerin, Hiltrud Stöcker-Zafari und Angela Rother-El-Lakkis, Bundesvorstand, vertraten den Verband in Brüssel.
Ihre Eindrücke können Sie
hier nachlesen.
Hier finden Sie unsere Broschüre
"Haben Sie noch eine Idee? - Erfahrungen mit der Verschärfung im Ehegattennachzug" von 2008, die leider immer noch aktuell ist - und ein wenig
Hintergrund dazu.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat hat die Bundesregierung die Aufenthaltsgesetz verschärft: Die Ehebestandszeit (Voraussetzung für einen ehepartnerunabhängigen Aufenthaltstitels) wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Für alle zuziehenden EhepartnerInnen bedeutet dies ein weiteres Jahr in völliger Abhängigkeit vom Partner. Eine Trennung ist das automatische Rückfahrticket ins Herkunftsland. Hier unsere
Pressemitteilung dazu.
Wir unterstützen den
Appell von TERRE DES FEMMES an die Bundesregierung gegen die Erhöhung der Ehebestandszeit. Lesen Sie hierzu auch unsere aktuelle
Stellungnahme und unsere Meldung von Oktober 2010 sowie die
Stellungnahme des
Forums Menschenrechte, an der wir mitgewirkt haben.
Am 30. März stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der für den Ehegattennachzug geforderte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise im Einklang mit dem Grundgesetz und Europarecht steht. (
BVerwG 1 C 8.09).
Das familiäre Zusammenleben wird, so die Argumentation des Gerichtes, lediglich für einen überschaubaren Zeitraum verhindert. In der Türkei sei es möglich, innerhalb eines Jahres die geforderten Sprachkenntnisse nachzuweisen, einschließlich einer vorausgehenden Alphabetisierung.
Diese Einschätzung widerspricht eklatant unseren Erfahrungen. Es ignoriert die Belastungen und Nöte zahlreicher Paare, die über Jahre voneinander getrennt leben müssen. Wohl kaum jemand kann innerhalb eines Jahres sowohl Lesen und Schreiben als auch eine Fremdsprache erlernen. Hier unsere
Pressemitteilung (März 2010)
Im Sommer 2007 traten die Änderungen im Zuwanderungsgesetz in Kraft - in unserer Verbandszeitschrift
"iaf informationen" Ausgabe 1/2008 stellen wir deren Auswirkungen und die aktuelle Rechtssprechung vor .
Ein Jahr, nachdem die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes in Kraft traten, haben wir eine vorläufige Bilanz vorlgelegt. Im Rahmen unserer Tagung am 25. September '08 in Berlin wurden die neuen Regelungen mit den innenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen diskutiert (
Programm). Zu diesem Anlass haben wir die Broschüre "Haben Sie noch eine Idee?" - Erfahrungen mit der Verschärfung im Ehegattennachzug veröffentlicht, die Sie hier zum
Download finden. Als vorläufiges Ergebnis lässt sich feststellen, dass die neuen Regelungen nicht integrationsfödernd wirken, sondern negative Auswirkungen auf das Zusammenleben von Paaren und Familien haben. (Oktober 2008)
Das Zuwanderungsgesetz wurde 2004 verabschiedet. Damit wurde die Grundlage für die Gestaltung des Ehegatten- und Familiennachzugs und die Bedingungen für die Erteilung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis gelegt .
Seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes sind mehrere Ereignisse auszumachen, die entscheidend in die Lebenssituation binationaler Familien eingreifen und zwar zum Teil bereits vor dem Eintreten von Rechtsansprüchen. Betrachten wir die Ereignisse in ihrer Gesamtheit, so folgen sie dem gleichen Muster: Einwanderung von Menschen ist grundsätzlich irgendwie eine kriminelle Handlung (s. Visa-Affäre); sie hängt mit Zwang, Gewalt und Unterdrückung anderer zusammen (vgl. Zwangsheirat) und lädt zu Missbrauch geradezu ein (Scheinehen, Scheinvaterschaften). Quasi-logische Konsequenz: Einwanderung, erst recht über Eheschließung oder Familienzusammenführung, sollte deshalb genau kontrolliert oder am besten unterbunden werden. Noch Fragen?
unsere Stellungnahme (August 2005)