14.06.2018

Wenn die Liebe unter Generalverdacht steht

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. verwehrt sich gegen den wachsenden sogenannten Scheineheverdacht und die Kriminalisierung von binationalen und internationalen Paaren.


Im Zuge von Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und der kontroversen Diskussion über Ankerzentren wird nun wieder einmal die „Keule“ Scheinehe hervorgekramt. Das bedeutet ganz konkret, dass immer mehr binationale Ehen unter Generalverdacht gestellt werden. Verdächtigt werden die binationalen Paare, nur zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels zu heiraten. Ihnen wird die Beweislast auferlegt, aus den „richtigen“ Gründen zu heiraten. Um das zu beweisen, müssen sie teilweise sehr intime Befragungen und Eingriffe in ihre Privatsphäre über sich ergehen lassen. Ein zukunftsfähiges, offenes und modernes Deutschland schätzt seine interkulturelle Gesellschaft und weiß, dass gerade in binationalen Paaren und Familien eine große integrative Kraft liegt. Diese zu kriminalisieren, ist ein absolut falsches Signal für ein erfolgreiches Zusammenleben. „Der grundgesetzlich verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie wird in der aktuellen Visavergabepraxis und im Erwerb eines Aufenthaltstitels viel zu oft missachtet“, kritisiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. „Wir erleben in unserer Beratung wieder verstärkt, dass binationale Paare verdächtigt werden, illegale Migration zu betreiben.“ Im Jahr 2017 wurden 30 Fälle eines Verdachts (!) auf sogenannte Scheinehe von der Bundespolizei erfasst (Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/2220). In der medialen Öffentlichkeit wird mit der wachsenden Fokussierung auf wenige Fälle jedoch ein Bild der massenhaften Bedrohung auch durch binationale Paare vermittelt. Als Vergleich: man verdächtigt auch nicht generell alle Fahrer eines Fahrzeuges in einer Großstadt einer fehlenden Fahrerlaubnis. Ja, man würde einige wenige identifizieren, aber der Großteil fährt zu Recht das Fahrzeug. „Das ist diskriminierend und alarmierend. Es muss aufhören, dass binationale Paare neben den vielen rechtlichen Herausforderungen und Schwierigkeiten (bspw. dem Sprachnachweis vor Einreise) auch noch diesen unerhörten Verdächtigungen ausgesetzt sind“, so Stöcker-Zafari. Dabei muss es auch den zuständigen Behörden bewusst sein, dass sie sich nicht zum Spielball populistischer Kräfte machen lassen dürfen. Gerade strukturelle Diskriminierung wird durch solche Verstärkungen in der Überprüfungspraxis verfestigt und nicht reduziert – ein Unterfangen, das nicht zuletzt in der gestrigen Integrationskonferenz im Bundeskanzleramtes als wichtiger Fokus gesehen wurde.