Trennung und Scheidung - 5

Der/die ausländischen Partner/in droht, die Kinder ins Ausland zu bringen

Binationale Familien mit Kindern müssen zusätzlich zu dem allgemeinen Trennungsstress oft mit der großen Angst umgehen, dass der nichtdeutsche Partner die gemeinsamen Kinder in sein Herkunftsland mitnehmen könnte. Drohungen dieser Art sind vielleicht schon oft im Streit gefallen, ob sie aber in die Tat umgesetzt werden, kann niemand vorhersehen. Zumindest gedanklich scheint diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Deshalb sollten Drohungen dieser Art stets ernst genommen und um Unterstützung beispielsweise bei Beratungsstellen nachgefragt werden. Vielfach ist es hilfreich, mit einem außenstehenden Menschen dieses Problem anzuschauen und vor allem dahingehend zu untersuchen, ob eine Kindesmitnahme wirklich realistisch ist. Sollte in der vorliegenden Situation zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden, um bei Bedarf weitere rechtliche Möglichkeiten in der hand zu haben? Dies alles will gut überlegt sein. Vorschnelles Handeln verringert nicht die Gefahr der Kindesmitnahme. Und: einen absoluten Schutz davor gibt es nicht!

Umfassende Beratung zu grenzüberschreitenden Umgangs- und Sorgerechtskonflikten sowie zur internationalen Kindesentführung finden Sie bei der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonfikten (ZANK) beim Internationalen Sozialdienst (ISD) in Berlin.

www.iss-ger.de bzw. www.zank.de

Unter der Telefonnummer +49(0)30-62980 403 können Sie werktags zwischen 9-17 Uhr kostenfrei beraten werden.

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