Trennung und Scheidung - 11

Nichtigkeit und Aufhebung der Ehe

Hin und wieder erreichen uns Anfragen, in denen Menschen erklären, dass sich die erst kürzlich geschlossene Ehe als Irrtum herausstellte, z.B. weil der Angeheiratete unrichtige Angaben über seine Vergangenheit machte oder bereits eine Ehefrau im Herkunftsland hat, mit der er traditionell verheiratet ist. Dann steht schnell die Frage im Raum, ob diese Ehe für nichtig erklärt werden kann. Dies ist nicht möglich. Selbst wenn sie nur für sehr kurze Zeit bestand, ist sie nur durch eine Scheidung aufzuheben.

Die Aufhebung einer Ehe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§1314 BGB).

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