Trennung und Scheidung - 13

Ausübung der elterlichen Sorge

Seit dem 01.07.1998 wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht nicht mehr automatisch verhandelt. Die rechtliche Regelung geht davon aus, dass die Eltern in der Lage sind, sich über anstehende Fragen zum Wohle des Kindes zu einigen, und die elterliche Sorge auch zukünftig gemeinsam ausüben.

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