Archiv Familiennachzug

Sprachnachweis verhindert weiterhin binationales Familienleben

Der Sprachnachweis verhindert weiterhin binationales Familienleben und Festtagsfreude trotz Härtefallregelungsklausel. Die Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.2012 lässt auf sich warten. Der Verband fordert schnellere Umsetzung.

Pressemitteilung des Verbandes

Sprachhürde beim Ehegattennachzug belastet Familien weiterhin

Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. September 2012 zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug fehlt die notwendige Konsequenz. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. fordert die längst überfällige Abschaffung des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten.

Die Einschränkung der gesetzlichen Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse ist als Zwischenschritt zu begrüßen, kann aber nur ein Schritt zur kompletten Abschaffung dieses gesetzlichen Erfordernisses sein.

Die Pressemitteilung des Verbandes finden Sie hier.

 

Familiennachzug - ein Streitthema!

Eindrücke vom 7. Kongress des Europäischen Integrationsforums vom 31. Mai bis 01. Juni 2012 in Brüssel

Die Europäische Kommission lud im November 2011 zu einer Konsultation über die Umsetzung der Richtlinie zur Familienzusammenführung ein, an der sich unser Verband mit einer Stellungnahme beteiligte. Im Nachgang erhielten wir die Einladung zur Teilnahme am oben genannten Kongress sowie die Möglichkeit an der Podiumsrunde zu den Integrationsmaßnahmen mitzuwirken und unsere Position zu den Sprachanforderungen vor der Einreise beim Ehegattennachzug darzulegen. Die Bundesgeschäftsführerin, Hiltrud Stöcker-Zafari und Angela Rother-El-Lakkis, Bundesvorstand, vertraten den Verband in Brüssel.

Ihre Eindrücke können Sie hier nachlesen.

kein familienleben ohne deutschkenntnisse?

Hier finden Sie unsere Broschüre "Haben Sie noch eine Idee? - Erfahrungen mit der Verschärfung im Ehegattennachzug" von 2008, die leider immer noch aktuell ist.

Mit Gesetz gegen Zwangsheirat wurde das Aufenthaltsgesetz verschärft

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat hat die Bundesregierung die Aufenthaltsgesetz verschärft: Die Ehebestandszeit (Voraussetzung für einen ehepartnerunabhängigen Aufenthaltstitels) wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Für alle zuziehenden EhepartnerInnen bedeutet dies ein weiteres Jahr in völliger Abhängigkeit vom Partner. Eine Trennung ist das automatische Rückfahrticket ins Herkunftsland. Hier unsere Pressemitteilung dazu.

Wir unterstützen den Appell von TERRE DES FEMMES an die Bundesregierung gegen die Erhöhung der Ehebestandszeit. Lesen Sie hierzu auch unsere aktuelle Stellungnahme sowie die Stellungnahme des Forums Menschenrechte, an der wir mitgewirkt haben.

Alphabetisierung und Deutschlernen in nur einem Jahr?

Am 30. März stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der für den Ehegattennachzug geforderte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise im Einklang mit dem Grundgesetz und Europarecht steht. (BVerwG 1 C 8.09).

Das familiäre Zusammenleben wird, so die Argumentation des Gerichtes, lediglich für einen überschaubaren Zeitraum verhindert. In der Türkei sei es möglich, innerhalb eines Jahres die geforderten Sprachkenntnisse nachzuweisen, einschließlich einer vorausgehenden Alphabetisierung.

Diese Einschätzung widerspricht eklatant unseren Erfahrungen. Es ignoriert die Belastungen und Nöte zahlreicher Paare, die über Jahre voneinander getrennt leben müssen. Wohl kaum jemand kann innerhalb eines Jahres sowohl Lesen und Schreiben als auch eine Fremdsprache erlernen.
Hier unsere Pressemitteilung
(März 2010)

kein familienleben ohne deutschkenntnisse?

Im Sommer 2007 traten die Änderungen im Zuwanderungsgesetz in Kraft - in unserer Verbandszeitschrift "iaf informationen" Ausgabe 1/2008 stellen wir deren Auswirkungen und die aktuelle Rechtssprechung vor .

Ein Jahr, nachdem die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes in Kraft traten, haben wir eine vorläufige Bilanz vorlgelegt. Im Rahmen unserer Tagung am 25.September '08 in Berlin wurden die neuen Regelungen mit den innenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen diskutiert (Programm). Zu diesem Anlass haben wir die Broschüre "Haben Sie noch eine Idee?" - Erfahrungen mit der Verschärfung im Ehegattennachzug veröffentlicht, die Sie hier zum Download finden. Als vorläufiges Ergebnis lässt sich feststellen, dass die neuen Regelungen nicht integrationsfödernd wirken, sondern negative Auswirkungen auf das Zusammenleben von Paaren und Familien haben.
(Oktober 2008)

Familien unter Verdacht: Über die Konstruktion politischer Legitimierung

Das Zuwanderungsgesetz wurde 2004 verabschiedet. Damit wurde  die Grundlage für die Gestaltung des Ehegatten- und Familiennachzugs und die Bedingungen für die Erteilung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis gelegt .

Seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes sind mehrere Ereignisse auszumachen, die entscheidend in die Lebenssituation binationaler Familien eingreifen und zwar zum Teil bereits vor dem Eintreten von Rechtsansprüchen. Betrachten wir die Ereignisse in ihrer Gesamtheit, so folgen sie dem gleichen Muster: Einwanderung von Menschen ist grundsätzlich irgendwie eine kriminelle Handlung (s. Visa-Affäre); sie hängt mit Zwang, Gewalt und Unterdrückung anderer zusammen (vgl. Zwangsheirat) und lädt zu Missbrauch geradezu ein (Scheinehen, Scheinvaterschaften). Quasi-logische Konsequenz: Einwanderung, erst recht über Eheschließung oder Familienzusammenführung, sollte deshalb genau kontrolliert oder am besten unterbunden werden.
Noch Fragen? unsere Stellungnahme
(August 2005)