IAF Verband binationaler Familien und Partnerschaften


newsletter nr. 12 - April 2013

Liebe Newsletter-Abonnent/innen,

heute erreicht Sie unser Frühlings-Newsletter - mit Informationen aus unseren Arbeitsfeldern und den politischen Debatten.

Wir wünschen eine anregende Lektüre! 

und plötzlich ist man nicht mehr deutsch

Am 13. März 2013 haben sich Sachverständige im Innenausschuss des Bundestags mit der Optionspflicht auseinandergesetzt. Diese regelt, dass Kinder, die zwar in Deutschland geboren wurden, aber eine zweite Staatsangehörigkeit der Eltern haben, sich mit der Volljährigkeit für nur eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften spricht sich grundsätzlich für eine Mehrstaatigkeit auch bei Einbürgerungen aus und für ein uneingeschränktes Recht auf Staatsangehörigkeit der in Deutschland geborenen Kinder (ius soli).

Die undefinedPressemitteilung des Verbandes zum Thema

familienorganisationen zum familiengipfel

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüsst den Fokus des Familiengipfels vom 12.03.13 der Bundesregierung auf die Schieflage bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland. Gleichzeitig weist der Verband aber zusammen mit den anderen Familienorganisationen der AGF (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienverbände, e.V.) auf die zusätzlichen Veränderungen hin, die für eine wirkliche Vereinbarkeit notwendig sind. Die Arbeitsgemeinschaft ist sich einig: Eine familienbewusste Arbeitswelt braucht mehr als flexible Arbeitszeiten.

Nach wie vor klagen Mütter und Väter über mangelnde Vereinbarkeit. Es fehlt an Rücksicht auf die Lebenswirklichkeit von Familien, an bedarfsdeckender Kinderbetreuung und an Mitbestimmung. Flexible Arbeitszeiten allein sind deshalb keine Lösung, notwendig ist eine andere Unternehmenskultur und gute rechtliche Rahmenbedingungen.

Zur undefinedPressemitteilung

netzwerk gegen diskriminierung hessen

Auf der neugeschaffenen Website des Netwerkes gegen Diskriminierung Hessen finden Betroffene und Ratsuchende Hilfe bei Diskriminierungserfahrungen und rassistichen Übergriffen. Die Regionalstelle Frankfurt des Verbandes ist aktiver Teil des Netzwerkes.

undefinedZur Website

bericht zu negativer medienberichterstattung über muslime

Die Medien wirken bei der "Islamisierung der Integrationsdebatte" als Verstärker. Zu diesem Ergebnis ist im Rahmen einer Studie der Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) gekommen. In dem Bericht wurde analysiert, ob Zuwanderer und Mehrheitsbevölkerung die mediale Darstellung von Muslimen unterschiedlich bewerten und ob die negative Darstellung Rückwirkungen auf das Zusammenleben im Alltag insbesondere von Muslimen und Mehrheitsbevölkerung hat. Grundlage sind die Ergebnisse des SVR-Integrationsbarometers 2012.

Das Ergebnis der Befragung von 9200 Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist deutlich und beunruhigend zugleich: 70,8 Prozent der Befragten ohne Migrationshintergrund und 73,9 Prozent der Zuwanderer finden, dass die Darstellung von Muslimen in den Medien eher oder viel zu negativ ist. Die vielen positiven Beispiele des Zusammenlebens und Ihr Anteil an der guten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung werden hingegen fast gar nicht dargestellt. Zu wenig passen diese positiven Fakten zu den stereotypischen Bildern und medialen Intentionen gegen eine Gruppe der Bevölkerung Deutschlands.

Den Policy Brief des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration und der Mercator Stiftung können Sie undefinedhier downloaden.

grünen-fraktion fordert änderungen am nachzugsrecht für minderjährige kinder

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Änderung bezüglich des deutschen Nachzugsrecht für minderjährige Kinder gestellt. Das bisherige Gesetz enthalte „verschiedene Vorschriften, die das Zusammenleben in der (nichtdeutschen) Familie erheblich erschweren und damit dem Kindeswohl entgegenstehen“, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (undefined17/12395_Download). Probleme gebe es insbesondere „bei dem Nachzug von über 16-jährigen Kindern sowie bei Kindern von Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel und getrennt lebenden Elternteilen, die die Personensorge gemeinsam ausüben“.

Mit ihrem Antrag legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, um diese „Integrationsbedingungen für über 16-jährige Kinder beim Nachzug aufzuheben“. Auch soll der Gesetzentwurf laut Antrag unter anderem den Anspruch auf Kindernachzug auf getrennt lebende Elternteile erweitern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben, sofern der andere Elternteil der Zusammenführung zugestimmt hat. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge unter anderem festlegen, dass DNS-Abstammungsgutachten in Verfahren zum Kindesnachzug „nur in sehr engen Grenzen als ultima ratio nach Ausschöpfung aller weniger belastenden Beweismittel durchgeführt werden“. 

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt diesen Vorstoß sehr. Bereits seit vielen Jahren hat der Verband auf diese Missstände hingewiesen. Die angeführte Kritik kann der Verband daher nur unterstreichen, sie spiegelt die eigenen Erfahrungen in der Beratungsarbeit wider.

sachverständige zum 10. menschenrechtsbericht der bunderegierung

Am 20. März 2013 hat eine öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum zehnten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (17/11250) stattgefunden. Mit dem zehnten Menschenrechtsbericht informiert die Bundesregierung über ihre menschenrechtspolitischen Aktivitäten im In- und Ausland sowie über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtssystem, und zwar in der Zeit vom 1. März 2010 bis 29. Februar 2012.

Eingeladen waren fünf Sachverständige: Günter Burkhardt (Pro Asyl), Daniel Legutke (Deutsche Kommission Justitia et Pax), Werner Hesse (Paritätischer Wohlfahrtsverband), Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte) sowie Michael Krennerich, (Nürnberger Menschenrechtszentrum).

Zu der Anhörung ist eine Stellungnahme des Forum für Menschenrechte verfügbar. Sie können Sie undefinedhier downloaden.

europarechtwidrige diskriminierung türkischer staatsangehöriger

Die Gebüren für die neuen elektronischen Aufenthaltstitel sind in Bezug auf die Gruppe der türkischen Staatsangehörigen eurparechtswidrig. Sie verstoßen gegen das Diskrimnierungs- und Verschlechterungsverbot des EWG-Türkei-Assoziationsabkommens. Bereits 2011 hatte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag dazu in den Bundestag eingebracht, der jedoch nicht die Änderung von Seiten der Bundesregierung auslöste, die wünschenswert und der rechtlichen Situation entsprechend gewesen wäre.

Das Bundesverwaltungsgerichts hat dazu am 19.03.2013 nun eine klare Entscheidung getroffen: Die hohen Gebühren für den neuen elektronischen Aufenthaltstitel sind in Bezug auf türkische Staatsangehörige europarechtswidrig. Ausländerbehörden dürfen von türkischen Staatsangehörigen nicht mehr Geld verlangen als von EU-Ausländern. Diese Entscheidung wird auch im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Bundestag in wenigen Wochen Thema sein und eine Reaktion der Bundesregierung erfordern.

hilfetelefon gewalt gegen frauen

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos (Rufnummer: 08000 116 016)

Das Hilfetelefon wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend umgesetzt. Der Verband begrüßt diese Unterstützung für Frauen in Gewalt- und Notsituationen. Mehr unter www.hilfetelefon.de

ZAnK - internetseite für kinder getrennter eltern

Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. bietet seit Anfang des Jahres auf einer Internetseite Informationen für Kinder zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesentführungen ins Ausland. An der ZAnK-Seite haben auch Kinder einer Trennungs- und Scheidungskindergruppe des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. in Berlin mitgewirkt.

Unter www.zank.de/kinder finden betroffene Kinder neben rechtlichen Auskünften und Unterstützungsangeboten auch Tipps von anderen Kindern, wie man mit der Trennung der Eltern umgehen kann. Interessant ist der Auslandsbezug der Fälle, die der ISD primär bearbeitet. Ein Augenmerk liegt daher auf Situationen, in denen ein Elternteil im Ausland lebt oder leben möchte. undefinedZur Seite

alleinerziehend - tipps und informationen jetzt in türkischer sprache

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat eine neue Broschüre herausgebracht, die türkischsprachigen alleinerziehenden Eltern Auskunft zu zentralen Rechts- und Lebensfragen von Alleinerziehenden gibt. Das Taschenbuch gibt Antworten auf Fragen wie "Welche Rechte hat mein Kind? Was regelt das Sorgerecht, was bedeutet das Umgangsrecht? Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung, wie mache ich Unterhalt geltend? Wo bekomme ich Rat und Unterstützung?"

Damit soll türkischsprachigen Alleinerziehenden ein erster Zugang zu dem Wissen rund ums Alleinerziehen in ihrer Miuttersprache ermöglicht werden. Das Taschenbuch kann kostenfrei über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden: Tel.: 01805778090, Mail: publikationen@bundesregierung.de

medizinische dienste der krankenkassen informieren in 7 verschiedenen sprachen

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) informieren mit einem neuen Faltblatt über das Thema Pflegebegutachtung. Enthalten sind Informationen rund um die Begutachtungen, zum Umgang mit den Daten und zu den Rechten als Versicherte. Das serviceorientierte und interkulturell kompetente Novum: Versendet wird das Faltblatt an die Versicherten zusammen mit der schriftlichen Terminankündigung des Gutachterbesuchs - aber nicht nur in Deutsch, sondern in insgesamt sieben verschiedenen Sprachen. Die Faltblätter sind in den Sprachen: deutsch, türkisch, griechisch, polnisch, russisch, kroatisch und italienisch erstellt worden. 

undefinedFlyer in DeutschundefinedFlyer in Türkisch, undefinedFlyer in Griechisch, undefinedFlyer in Polnisch, undefinedFlyer in Russisch, undefinedFlyer in Kroatisch, undefinedFlyer in Italienisch

hasenreime - multilinguales poster zu kinderbuch

Rechtzeitig zum diesjährigen Osterfest liegt nun ergänzend zu dem bereits 2009 erschienen Kinderbuch "Wer hilft dem Osterhasen?" von Silvia Hüsler auch ein Poster vor, das multilingual das Thema Hase bearbeitet. Das Poster, das in 15 verschiedenen Sprachen Kinderreime zum Thema Hase aus der ganzen Welt vereint, bringt Freude und Anregungen in den Kindergarten, ins Klassen- oder ins Kinderzimmer. Aus dem Poster können 15 Postkarten herausgeschnitten und mit einem Hasengruss verschickt werden.

Das Poster ist für einen Preis von 11, 70 € zu beziehen unter: info@brigg-paedagogik.de Infos zum undefinedPoster_Download

Termine/Veranstaltungen

Der Verband lädt zu der familienpolitischen Fachtagung "Familie in Migration - Migration in Familie" am 19. April 2013 in Frankfurt am Main ein.

Bei dieser Fachtagung will der Verband Familien in den Blick nehmen, die aufgrund weltweiter Mobilität und der Auflösung nationaler Grenzen in Europa in anderen Ländern leben und arbeiten. Wir fragen nach den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die notwendig sind, damit diese Familien ihr Familienleben gestalten können und welche Anforderungen an Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu richten sind, um diese Familien zu unterstützen. 

Tagungsort: Hoffmannshöfe, Heinrich-Hoffmann-Str. 3, 60528 Frankfurt

Anmeldeschluss: 5. April 2013

undefinedFlyer der Veranstaltung

Fachtagung "Veränderungen in der Zuwanderung nach Deutschland - Konsequenzen für die Migrationssozialarbeit"

Die Fachtagung fragt nach den Veränderungen in der Zuwanderungspolitik nach Deutschland und den Konsequenzen für die Migrationssozialarbeit. Inwiefern wird diese noch benötigt angesichts einer zunehmenden Einwanderung Hochqualifizierter? Muss sie sich umorientieren? Welche Personen kommen in den Einrichtungen an?

Dienstag, 23. April 2013

Tagungsort: Kongresshalle Gießen, Kerkrade-Zimmer, Berliner Platz 2, 35390 Gießen

Anmeldeschluss: 18. April 2013

Eine Kooperationsveranstaltung der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Paritätischen Hessen e.V. und dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf. e.V.

undefinedFlyer der Veranstaltung

 

Am 26. Mai 2013 findet in Frankfurt am Main der Lauf für Mehrsprachigkeit statt. Der Verband läuft mit und möchte alle Interessierten motivieren, sich zu beteiligen.

undefinedMehr zum Lauf

zu guter letzt...

"Ich sage den Jungen: wenn ihr sucht, werdet ihr finden."Ohne mich" ist das Schlimmste, was man sich und der Welt antun kann. Dem "Ohne mich"-Typen ist eines der absolut konstitutiven Merkmale des Menschen abhanden gekommen: die Fähigkeit zur Empörung und damit zum Engagement.

Stéphane Hessel  (20.10.1917 - 27.02.2013)

Hessel, geboren 1917 in Berlin, wurde nach dem 2. Weltkrieg Büroleiter des Vize-UN-Generalsekretärs und 1948 Sekretär der neu geschaffenen UN-Menschenrechtskommission, die mit der Erarbeitung der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen beauftragt wurde. Er wirkte an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ mit.

wir sind dankbar für Ihre unterstützung und Ihr ja zu unserer arbeit

Sie wollen den Verband und unsere Arbeit regelmäßig unterstützen? Dann werden Sie doch Mitglied im Verband binationaler Familien und Partnerschaften.  undefinedZum Anmeldeformular...

Wollen Sie uns einmalig unterstützen? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Spende! Bank für Sozialwirtschaft Mainz, BLZ 550 205 00, Konto 7 606 000 oder über unser undefinedSpendenformular

 

Falls Sie unseren Newsletter künftig nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.


IAF Verband binationaler Familien und Partnerschaften

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Ludolfusstraße 2 - 4
60487 Frankfurt/M.

069 | 713 756 - 0
069 | 713 756 29
www.verband-binationaler.de
info@verband-binationaler.de

Unser Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 40 5502 0500 0007 6060 06 | BIC: BFSWDE33MNZ