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Ein sechsminütiger Film erzählt vom binationalen Leben - hier können Sie den Beitrag
"Bürokratie und Liebe" von Web-TV der Universität Leipzig ansehen.
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Soll eine deutsch-ausländische Ehe geschlossen werden, so ist neben dem deutschen Recht auch das nationale Recht des nichtdeutschen Partners/der nichtdeutschen Partnerin zu berücksichtigen. Nur dann ist die Eheschließung auch in dessen/deren Heimatland gültig . Die Standesbeamt/-innen prüfen, ob die Verlobten nach ihrem jeweiligen Recht die Ehe schließen dürfen.
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