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Ein sechsminütiger Film erzählt vom binationalen Leben - hier können Sie den Beitrag
"Bürokratie und Liebe" von Web-TV der Universität Leipzig ansehen.
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Im heutigen Bundesgebiet leben mehr als sieben Millionen Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Diese Personengruppe der Ausländer/-innen ist keine homogene Gruppe, auch wenn der Begriff dies suggeriert. Sie unterscheidet sich hinsichtlich der ethnischen und/oder nationalen Herkunft, des Geschlechts und auch in Bezug auf die soziale Zugehörigkeit.
Unterschiede spiegeln sich auch in den rechtlichen Grundlagen und Beurteilungen wider. Dies bedeutet, dass die in der Bundesrepublik lebenden Ausländer/-innen keinen einheitlichen, für alle gleichermaßen geltenden Rechtsstatus besitzen. Es ist deshalb bei der rechtlichen Beurteilung ihres Aufenthaltstatus zuerst zu unterscheiden, ob es sich um Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) handelt oder um Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union, die Drittstaater/-innen.
Hier haben wir die wichtigsten Inforamtionen für Sie zusammen gestellt:
Bürger/innen der EU
Drittstaater/innen
Einreise
Aufenthaltsrecht
eigenständiges Aufenthaltsrecht
Ehegattennachzug
Kindernachzug