newsletter

Wir versenden einen kostenlosen Newsletter - Sie können ihn undefinedhier abonnieren.

film: binational in leipzig

Ein sechsminütiger Film erzählt vom binationalen Leben - hier können Sie den Beitrag undefined"Bürokratie und Liebe" von Web-TV der Universität Leipzig ansehen.

Überregionale Veranstaltungen

17.09.2010 - 19.09.2010 Frankfurt Eltern stärken - Kinder stärken

Regionale Veranstaltungen

07.09.2010 Leipzig Zwischenraum, die interkulturelle Radiosendung des Verbandes!
12.09.2010 Köln Sonntagsbrunch
12.09.2010 Hamburg Familiennachmittag

online spenden

Hier geht's direkt zum
Spendenformular

aufenthalt

Im heutigen Bundesgebiet leben mehr als sieben Millionen Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Diese Personengruppe der Ausländer/-innen ist keine homogene Gruppe, auch wenn der Begriff dies suggeriert. Sie unterscheidet sich hinsichtlich der ethnischen und/oder nationalen Herkunft, des Geschlechts und auch in Bezug auf die soziale Zugehörigkeit.

Unterschiede spiegeln sich auch in den rechtlichen Grundlagen und Beurteilungen wider. Dies bedeutet, dass die in der Bundesrepublik lebenden Ausländer/-innen keinen einheitlichen, für alle gleichermaßen geltenden Rechtsstatus besitzen. Es ist deshalb bei der rechtlichen Beurteilung ihres Aufenthaltstatus zuerst zu unterscheiden, ob es sich um Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) handelt oder um Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union, die Drittstaater/-innen.

Hier haben wir die wichtigsten Inforamtionen für Sie zusammen gestellt:

undefined Bürger/innen der EU 
undefined Drittstaater/innen
undefined Einreise 
undefined Aufenthaltsrecht 
undefined eigenständiges Aufenthaltsrecht
undefined Ehegattennachzug 
undefined Kindernachzug